Benötigte Unterlagen: Abnahmeprotokoll, Grundbuchauszug, Fotos der Anlage, technische Datenblätter
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich mehrfach
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich im Aargau gleich mehrfach: Sie produzieren Ihren eigenen Strom, schonen die Umwelt und profitieren von attraktiven Förderungen. Der Bund unterstützt Sie mit der Einmalvergütung, der Kanton Aargau mit grosszügigen Steuerabzügen. Wir von Schoop + Co. AG zeigen Ihnen, welche Förderungen 2025 verfügbar sind und wie Sie diese optimal nutzen.
Die Einmalvergütung (EIV) ist das wichtigste Förderinstrument für Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Sie wird vom Bund über die Pronovo AG ausbezahlt und deckt bis zu 30 Prozent Ihrer Investitionskosten ab. Die Höhe richtet sich nach der installierten Leistung Ihrer Anlage in Kilowatt Peak (kWp).
Sie installieren eine 10-kWp-Photovoltaikanlage auf Ihrem Einfamilienhaus. Die Investitionskosten belaufen sich auf CHF 22'000.
Für Anlagen bis 30 kWp beträgt die Förderung CHF 380 pro kWp bei integrierten Anlagen (Module ersetzen die Dacheindeckung) und CHF 360 pro kWp bei angebauten Anlagen (Module auf bestehendem Dach). Grössere Anlagen zwischen 30 und 100 kWp erhalten CHF 330 (integriert) respektive CHF 300 (angebaut) pro kWp.
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es zwei wichtige Neuerungen: Photovoltaikanlagen auf Parkplatzarealen mit mindestens 100 kW Leistung erhalten einen zusätzlichen Parkflächenbonus von CHF 250 pro kWp. Für Fassadenanlagen mit einem Neigungswinkel ab 75 Grad wurde die Förderung massiv erhöht: Integrierte Fassadenanlagen erhalten neu CHF 400 pro kWp Bonus, angebaute Fassadenanlagen CHF 200 pro kWp.
Nach der Installation Ihrer Photovoltaikanlage durch Schoop können Sie die Einmalvergütung direkt bei Pronovo beantragen. Der Antrag erfolgt online über das Kundenportal von Pronovo. Wir unterstützen Sie bei der gesamten Antragstellung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Die Zeit der Wartelisten ist vorbei: Bereits drei Monate nach Einreichung des Gesuchs erhalten Sie die Fördergelder ausbezahlt. Schoop + Co. AG übernimmt für Sie die komplette Pronovo-Anmeldung. Wir kümmern uns um alle Formulare, laden die technischen Unterlagen hoch und stellen sicher, dass der Antrag korrekt eingereicht wird.
Im Kanton Aargau können Sie die Nettoinvestitionskosten Ihrer Photovoltaikanlage vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das bedeutet: Die Investitionskosten (inklusive Mehrwertsteuer) minus die erhaltene Einmalvergütung sind als Liegenschaftsunterhalt steuerlich abzugsfähig. Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 20 Prozent sparen Sie dadurch nochmals rund CHF 3'000 bis CHF 4'000.
Im Kanton Aargau gilt eine Besonderheit: Der Steuerabzug ist nur möglich, wenn die Photovoltaikanlage frühestens fünf Jahre nach der Gebäudeerstellung installiert wird. Bei bestehenden Gebäuden können Sie den Abzug problemlos geltend machen. Die Kosten sind in dem Steuerjahr abzugsfähig, in dem die Rechnung gestellt wurde.
Unsere Photovoltaik-Experten berechnen für Sie die exakte Förderhöhe und maximieren Ihre Steuervorteile.
Für überschüssigen Solarstrom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie von Ihrem Energieversorger eine Einspeisevergütung. Im Aargau zahlt die AEW Energie AG 2025 insgesamt 11,15 Rappen pro Kilowattstunde (8,15 Rp./kWh Basisvergütung plus 3 Rp./kWh für Herkunftsnachweise).
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Einspeisevergütung schweizweit vereinheitlicht und richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Um Anlagenbetreiber vor tiefen Marktpreisen zu schützen, garantiert das neue Stromgesetz für Solaranlagen bis 30 kWp eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde. Die Vergütung für Herkunftsnachweise bleibt mit bis zu 3 Rp./kWh bestehen.
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine neue Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu steigern: den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Dabei können Sie als Hauseigentümer Ihren Solarstrom mit Nachbarn teilen, ohne neue Leitungen verlegen zu müssen. Die bestehenden Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers dürfen dafür genutzt werden.
Ein vZEV lohnt sich besonders für Mehrfamilienhäuser und Wohnareale, da der Eigenverbrauch deutlich steigt und Sie weniger Strom teuer einkaufen müssen. Schoop berät Sie gerne zur Einrichtung eines virtuellen ZEV und übernimmt die gesamte Abwicklung.
Die beste Rendite erzielen Sie, wenn Sie alle Förderinstrumente geschickt kombinieren: Einmalvergütung, Steuerabzug, Einspeisevergütung und maximaler Eigenverbrauch. Bei einer durchschnittlichen 10-kWp-Anlage im Aargau können Sie so mit einer Gesamtförderung von CHF 7'000 bis CHF 8'000 rechnen. Hinzu kommen jährliche Einsparungen von CHF 1'200 bis CHF 1'800 durch Eigenverbrauch und Stromverkauf.
Wir von Schoop + Co. AG übernehmen für Sie die komplette Abwicklung: Von der Planung und Dimensionierung über die Pronovo-Anmeldung bis zur Installation und Inbetriebnahme. Sie lehnen sich zurück, während wir uns um Technik, Förderung und Bürokratie kümmern. Das ist unser Versprechen – seit 70 Jahren bewährt im Aargau.
Die Höhe der Einmalvergütung richtet sich nach der installierten Leistung Ihrer Anlage. Für eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus erhalten Sie CHF 3'600 (10 kWp × CHF 360/kWp bei angebauten Anlagen). Bei integrierten Anlagen, wo die Module die Dacheindeckung ersetzen, sind es CHF 3'800 (10 kWp × CHF 380/kWp). Grössere Anlagen zwischen 30 und 100 kWp erhalten CHF 300 bis CHF 330 pro kWp.
Die Einmalvergütung deckt maximal 30 Prozent der Investitionskosten ab und wird rund drei Monate nach vollständiger Antragstellung durch Pronovo ausbezahlt. Schoop + Co. AG übernimmt für Sie die gesamte Antragsstellung.
Die Einmalvergütung beantragen Sie nach der Installation Ihrer Photovoltaikanlage online über das Kundenportal von Pronovo. Sie benötigen dafür das Abnahmeprotokoll, einen aktuellen Grundbuchauszug, Fotos der installierten Anlage sowie technische Datenblätter der verwendeten Module und des Wechselrichters. Schoop + Co. AG übernimmt für Sie die komplette Pronovo-Anmeldung. Wir füllen alle Formulare aus, laden die technischen Unterlagen hoch und stellen sicher, dass der Antrag korrekt und vollständig eingereicht wird. Nach erfolgreicher Prüfung – in der Regel nach drei Monaten – wird die Förderung direkt auf Ihr Konto überwiesen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven.
Ja, im Kanton Aargau können Sie die Nettoinvestitionskosten als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Nettoinvestitionskosten bedeutet: Die gesamten Investitionskosten (inklusive Mehrwertsteuer) minus die erhaltene Einmalvergütung. Bei einer 10-kWp-Anlage mit CHF 22'000 Investitionskosten und CHF 3'600 Einmalvergütung können Sie also CHF 18'400 abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent sparen Sie dadurch ca. CHF 3'680 an Steuern.
Wichtig: Der Abzug ist nur bei bestehenden Gebäuden möglich. Bei Neubauten gilt im Aargau eine Wartefrist von fünf Jahren. Die Kosten sind in dem Steuerjahr abzugsfähig, in dem die Rechnung gestellt wurde.
Die Einspeisevergütung ist die finanzielle Vergütung, die Sie von Ihrem Energieversorger für überschüssigen Solarstrom erhalten, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Im Aargau zahlt die AEW Energie AG 2025 insgesamt 11,15 Rappen pro Kilowattstunde. Diese setzt sich zusammen aus 8,15 Rp./kWh Basisvergütung und 3 Rp./kWh für Herkunftsnachweise (HKN).
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Einspeisevergütung schweizweit nach dem Referenz-Marktpreis berechnet, wobei für Anlagen bis 30 kWp eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh garantiert ist. Die HKN-Vergütung bleibt mit bis zu 3 Rp./kWh bestehen.
Bei einer typischen 10-kWp-Anlage können Sie mit jährlichen Einnahmen von CHF 300 bis CHF 600 durch Stromverkauf rechnen.
Ein virtueller ZEV lohnt sich besonders für Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Areale mit mehreren Gebäuden. Seit dem 1. Januar 2025 können Sie die Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers nutzen, um Solarstrom mit Nachbarn zu teilen – ohne neue Leitungen verlegen zu müssen. Dadurch steigt Ihr Eigenverbrauch deutlich, von typisch 30 Prozent auf 60 bis 70 Prozent.
Das bedeutet: Sie kaufen weniger teuren Netzstrom und verkaufen weniger günstigen Überschussstrom. Die Ersparnis liegt bei CHF 400 bis CHF 800 pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Gebäude an demselben Anschlusspunkt angeschlossen sind (Niederspannungsebene unter 1 kV) und über Smartmeter verfügen.
Schoop berät Sie gerne zur Einrichtung eines virtuellen ZEV und übernimmt die gesamte Abwicklung.
Profitieren Sie von unserer 70-jährigen Erfahrung und unserem «Alles aus einer Hand»-Service. Wir holen für Sie das Maximum an Förderungen heraus.